Am 3. Juni 1951 wurde eine selbständige «Stiftung Alte Pfarrkirche Schongau» gegründet. Die römisch-katholische Kirchgemeinde Schongau übergab die Wallfahrtskirche der Stiftung, damit diese die Wiederherstellung und den Unterhalt der alten, damals baufälligen und vom gänzlichen Zerfall bedrohten Pfarrkirche in Oberschongau als Baudenkmal übernahm.
Die Stiftung ist eine juristische Person, die mit einem bestimmten Vermögen einen vom Stifter vorgegebenen Zweck verfolgt. Im Gegensatz zum Verein hat die Stiftung keine Mitglieder. Sie wird durch eine Satzung (Stiftungsgeschäft) und staatliche Anerkennung errichtet.